Die aktuell bis zum 25. Mai gültige Verordnung untersagt sportliche Wettkämpfe und Events bis zum 31. August 2020. Von der nachfolgenden Fassung sind Lockerungen zu erwarten, mitnichten aber, dass “alles” wieder erlaubt sein wird.
Selbst wenn sportliche Wettbewerbe wieder möglich werden, stellen die angedachten Abstandsregelungen sowie zu erarbeitenden und zu gewährleistenden Hygienekonzepte die Organisationsteams vor echte Herausforderungen. Daher bitten die Vereins- und Abteilungsverantwortlichen um Verständnis dafür, dass vor September keine TVK-Veranstaltungen stattfinden können.