Wassersport am TVK in Zeiten von Corona

In der letzten Woche haben den Vorstand wiederholt Anfragen zur Möglichkeit der Ausübung des Wassersports am TVK erreicht. Vor allem im Hinblick darauf, dass viele auch einzeln unterwegs sind, und so eigentlich keine Gruppenbildung stattfindet. Der Vorstand hat sich daher noch einmal nach den rechtlichen Rahmenbedingungen erkundigt und muss leider mitteilen, dass der TVK als Sportverein verpflichtet ist, den gesamten Sportbetrieb, egal ob in der Gruppe oder einzeln, auf dem Vereinsgelände zu untersagen. Zur Anfrage, ob Einzeltraining möglich ist, gibt es folgende Aussage des LSB:

“Nach dem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen in der derzeit aktuellen Fassung vom 17.03.2020 sind unter anderem folgende Angebote bzw. Einrichtungen zu schließen bzw. einzustellen:

Jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen ab dem 17.03.2020.

Hiernach wird nicht differenziert zwischen Mannschafts-, Gruppen- oder Einzeltraining. Ziel der angeordneten Maßnahmen ist es, jegliche unnötigen Sozialkontakte zu vermeiden, um eine schnelle Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Dies gilt auch für die mit dem Besuch einer Sportanlage verbundene An- und Abreise und mögliche Kontakte in Umkleideräumen. Nach hiesiger Ansicht lässt der Erlass keine differenzierende Auslegung zu. Die Sportvereine sollten der gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden und die Anordnungen der Behörden konsequent umsetzen.”

Somit sieht sich der Vorstand gezwungen, es zu untersagen, dass auf und vom TVK-Gelände Sport ausgeübt wird. Daher ist es auch untersagt, den Steg des Vereinsgeländes für Wassersport zu nutzen. Das betrifft ergo nicht nur Gruppen mit mehr als 2 Personen, sondern auch die Ausübung als Einzelperson oder zu zweit auf dem Vereinsgelände.

Der Vorstand bedauert dies außerordentlich, aber ist leider in der Pflicht, die behördlichen Vorgaben umzusetzen und bekannt zu geben.

04.04.2020 | Der Vorstand des TVK Essen
Jürgen Klein, Stephan Bühne, Thomas Sonnenschein

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